Zusammenarbeit im gemeinsamen Unterricht

Wir arbeiten präventiv in der flexiblen Eingangsphase der Grundschulen unseres Einzugsgebietes, das heißt wir unterstützen und beraten die Grundschulkolleginnen und Kollegen bei der Arbeit mit Kindern, die bei der Einschulungsuntersuchung oder in der ersten Zeit nach der Einschulung aufgefallen sind.

Die Unterstützung findet statt im Klassenunterricht, im Gruppenunterricht oder in der Einzelarbeit mit betroffenen Kindern. Während der gesamten flexiblen Eingansphase begleiten wir die Kinder auch im Sinne einer lernprozessbegleitenden Diagnostik, nehmen ggf. an Elterngesprächen teil und arbeiten auf  Wunsch am Lernplan mit. Durch Beratung und enge Zusammenarbeit mit den jeweiligen Klassenlehrkräften entwickeln wir individualisierte Lernangebote.

 

Ziel der beschriebenen präventiven Arbeit ist es, die Lernvoraussetzungen und das Lernverhalten der betroffenen Schüler und Schülerinnen festzustellen, um sie in ihrer individuellen Lernentwicklung fördern zu können. Durch diese Förderung sollen sie befähigt werden, nach Möglichkeit das Ziel der flexiblen Eingangsphase zu erreichen, um dann in die dritte Klasse der Grundschule versetzt zu werden.

Förderung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Die Zuständigkeit für die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf liegt in den Händen der Klassenlehrerin, des Klassenlehrers und der Sonderschullehrerin, des Sonderschullehrers.

Die Förderung dieser Kinder wird individuell auf sie/ihn abgestimmt.

Es kann Unterrichtsfächer geben, in denen sie/er ohne zusätzliche Hilfen erfolgreich und zielgleich am Klassenunterricht teilnimmt. Dieses wird ggf. durch ein „*“ an den Bewertungen oder Noten der Klassenarbeiten und den jeweiligen Unterrichtsfächern im Zeugnis vermerkt. (s.u. 4.)

Jede Förderschülerin, jeder Förderschüler wird von einem, von der Sonderschullehrkraft erstellten, individuellen sonderpädagogischen Förderplan begleitet, der in der Regel jeweils am Anfang des Jahres (Januar/Februar) aktualisiert und mit den Eltern und ggf. dem Kind besprochen wird.

Mögliche Formen der Zusammenarbeit

In Abhängigkeit von der Stundenzuweisung und der pädagogischen Ausgangslage der jeweiligen Maßnahme gibt es unterschiedliche Möglichkeiten in der Zusammenarbeit der beteiligten Kolleginnen und Kollegen.

Je nach Absprache, kann es eine Zusammenarbeit in Form von Beratung, Arbeit mit einzelnen Schülern und Schülerinnen, Arbeit in Kleingruppen oder Teamteaching innerhalb der Klasse geben.

Die Förderung sollte möglichst im Klassenraum stattfinden. In Einzelfällen kann jedoch auch eine äußere Differenzierung sinnvoll sein.

Unterrichten Sonderschullehrkräfte und Regelschullehrkräfte im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichtes eine Klasse im Team, ist es sinnvoll, gemeinsam Absprachen über Unterrichtsorganisation, Klassenlehrergeschäfte, Elternarbeit, Leistungsbewertung, Gestaltung des Klassenraumes, Förderpläne/Lernpläne sowie das Material- und Lehrmittelangebot zu treffen.

Als besonders förderlich für das gemeinsame Lernen haben sich folgende Formen des Unterrichts erwiesen:

  • Wochenplan- oder Werkstattarbeit
  • Stationslernen
  • Arbeit mit Kompetenzrastern
  • Aufteilung der Klasse in Kleingruppen
  • Freiarbeit
         (---)

Der Einsatz des Sonderpädagogen in den Maßnahmen kann auf unterschiedliche Art und Weise festgelegt werden:
Je nach pädagogischer Ausgangslage vor Ort kann dies bedeuten, dass die Stunden des FÖZ den Klassen flexibel zugewiesen werden können oder im Stundenplan festgelegt werden. Die Entscheidung hierfür sollte von der Regelschule und den zuständigen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen unter Rücksprache mit der Schulleitung des FÖZ getroffen werden.

Zeugnisse/Leistungsbewertung

Die äußere Form des Zeugnisses der Regelschule (Noten- Berichts- Ankreuzzeugnisse) gilt auch für die Integrationsschülerinnen und Integrationsschüler. Inhaltlich können diese an die jeweilige Situation angepasst werden (individuelles Zeugnis).

Der Förderschwerpunkt sollte deutlich im Zeugniskopf vermerkt werden. Zielgleich unterrichtete Fächer werden mit einem Sternchen markiert.

Unter „Bemerkungen“ wird folgender Satz eingefügt:  

In den gekennzeichneten Fächern wurden dem Zeugnis die Anforderungen der Lehrpläne des besuchten Bildungsganges zu Grunde gelegt. In allen andern Fächern wurde Unterricht entsprechend dem oben vermerkten Förderschwerpunkt erteilt.“

(vgl. §5 der Landesverordnung über die Erteilung von Zeugnissen,Noten und anderen Angaben in Zeugnissen (Zeugnisverordnung-ZVO) vom 29.April 2008 )