Streitschlichtung an der Gemeinschaftsschule an der Schlei
Ziel der Streitschlichtung (auch Mediation genannt) ist es, gemeinsam mit den Konflikt-parteien mit Hilfe von unparteiischen Dritten einen Konflikt erfolgreich beizulegen.
Konflikte gehören zum Alltag dazu, unsere Schüler sollen mithilfe der Streitschlichter lernen, dass Streitigkeiten konstruktiv gelöst werden können. Die Streitschlichter bilden einen wichtigen Faktor zur Gewaltprävention an unserer Schule und tragen zu einem positiven Schulklima bei.

Ausbildung:
Um als Streitschlichter tätig werden zu können, ist eine umfassende Ausbildung zu durch-laufen. Die Schüler trainieren dabei z.B. kommunikative Fähigkeiten wie das aktive Zuhören oder das Formulieren von Ich-Botschaften, die soziale Wahrnehmung wie z.B. den Perspektivwechsel oder die Konfliktbearbeitung, zu der das Verständnis von Konflikten oder die Grundregeln für konstruktive Streitschlichtungsgespräche gehören. Die Ausbil-dung zum Streitschlichter wird von einer speziell dafür ausgebildeten Lehrkraft durchgeführt. Auch nach der Ausbildung werden die Streitschlichter weiterhin durch die Lehrkraft betreut und begleitet.


Das Streitschlichtungsgespräch:
Das zentrale Element der Streitschlichtung ist die Freiwilligkeit. Der Konflikt kann nur gelöst werden, wenn die Konfliktparteien freiwillig an der Streitschlichtung teilnehmen und konstruktiv mitarbeiten.
Das Streitschlichtungsgespräch wird nach einem festen Ablauf durchgeführt, der den Konfliktparteien zu Beginn der Streitschlichtung erläutert wird. Für das Gespräch gelten Gesprächsregeln, an die sich die Konfliktparteien halten müssen. Die Streitschlichter achten während der Schlichtung auf die Einhaltung der Regeln.
Streitschlichtung auf dem Lehrplan: „Zukünftig sollte Konfliktschlichtung genauso selbstver-ständlich im Lehrplan stehen wie Mathematik, Deutsch und Fremdsprachen. Denn wer früh lernt, Auseinandersetzungen zu einem konstruktiven Ende zu führen, wird davon sein Leben lang profi-tieren.“ Renate Schmidt, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von Oktober 2002 bis November 2005. In: Sabine Behn u.a.: Evaluation von Mediationsprogrammen an Schulen. Hamburg u.a. 2005, S. 9.


Phasen des Streitschlichtungsgesprächs:


1. Einleitung

  • Begrüßung
  • Erklärung der Regeln, des Ablaufs und der Ziel der Streitschlichtung
  • die Schweigepflicht wird zugesichert und das Prinzip der Unparteilichkeit erläutert
  • die Konfliktparteien müssen sich mit der Streitschlichtung und der Einhaltung der Regeln einverstanden erklären


2. Sichtweise der einzelnen Konfliktparteien

  • jede Konfliktpartei schildert den Konflikt aus ihrer Sicht
  • der Streitschlichter fragt nach und fasst den Sachverhalt sachlich zusammen


3. Konflikterhellung

  • Was steckt hinter dem Konflikt?
  • verborgene Gefühle, Interessen, Hintergründe


4. Problemlösung

  • die Lösungsmöglichkeiten werden von jeder Konfliktpartei überlegt, aufgeschrieben und gesammelt
  • die Lösungen müssen konkret und realistisch sein
  • der Streitschlichter bespricht die Lösungsvorschläge und führt eine Einigung herbei


5. Übereinkunft

  • die Lösungen werden genau im Streitschlichtungsvertrag festgehalten
  • die Vereinbarung wird durch den Streitschlichter noch einmal vorgelesen
  • beide Konfliktparteien unterschreiben den Vertrag
  • es wird ein weiterer Termin vereinbart, an dem überprüft wird, ob der Vertrag eingehalten wurde

 

Grenzen der Streitschlichtung

Die Streitschlichtung kann nur bei Streitigkeiten zwischen Schülern und Schülern durchgeführt werden. Bei Mobbingvorfällen müssen sich die Schüler vertrauensvoll an die Schulsozialarbeit oder die Seniorpartner wenden. Bei Konflikten zwischen Lehrkräften und Schülern sind andere Lösungswege zu beschreiten.